IT Consulting
Friday, March 24 2023

JETZT PREMIERE:Bündeln Sie mehrere ADSL-Zugänge so, daß Sie höhere Up- und Download-Raten (bis zu 98 MBit Down- und 5 MBit Upstream) bekommen, nutzen Sie ECHTES Loadbalancing, echte IP-Adressen und viele weiterer Zusatzfeatures ... Details: MULTI-ADSL

search...
 Home News
  • Home
  • News
  • Internet Services
  • Security-Lösungen
  • SAP-Lösungen
  • Consulting
  • Partner
  • Vendor
  • Contact Us
  • Web Links
  • AGB
  • Impressum
  • Hardware
  • Jobs

    Kunden LogIn
    Username:
    Passwort:

  • Tipps für eine gesetzeskonforme Website, Teil 1 Print E-mail
    30 Jan 2009

    Obwohl das E-Commerce Gesetz bereits seit 1. Januar 2002 und das neue Mediengesetz seit 1. Juli 2005 in Kraft sind, erfüllen noch immer viele Websites nicht die gesetzlichen Vorschriften.

    Nachfolgend zeigen wir Ihnen, welchen Offenlegungspflichten Sie als Websiteinhaber nachzukommen haben, wobei wir uns in diesem Beitrag ausschließlich dem Impressum zuwenden. Für Beitreiber von Online-Shops und Versendern von Newsletter müssen ebenfalls spezielle Richtlinen beachtet werden, über die wir Sie in einem unserer nächsten Artikel informieren werden.   Pflichten eines Websitebetreibers laut Mediengesetz Für das Impressum gilt grundsätzlicht:

    Auf jeder Website, also auch auf Websites von Privatpersonen, müssen laut Mediengesetz §25 folgende Informationen ständig, leicht und unmittelbar auffindbar zur Verfügung gestellt werden:

    Name oder Firma Unternehmensgegenstand (sofern vorhanden)

    Wohnort oder Sitz des Websiteinhabers,

    Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates

    Erklärung über die grundlegende Richtung der Website Sofern sich der Websiteinhaber auf seinen Webseiten ausschließlich selbst präsentiert und die angebotene Information nicht zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt, sind nur der Name oder die Firma, sowie der Wohnort des Inhabers anzugeben.

    Pflichten eines Websitebetreibers laut E-Commerce Gesetz Handelt es sich bei der Website um einen kommerziellen Internetauftritt, so ist das Impressum nach §5 E-Commerce Gesetz mit folgenden Informationen, sofern vorhanden, zu ergänzen:

    geographische Anschrift der Niederlassung

    Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail Adresse

    Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht zuständige Aufsichtsbehörde zuständige Kammer oder Berufsverband inkl. Berufsbezeichnung

    und

    Hinweis auf die gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften inkl. Zugang zu diesen (sofern der Websitebetreiber gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt)

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer)

     

    Finden Sie all die eben genannten Punkte im Impressum Ihrer Website wieder?

    Sehr gut, dann entspricht Ihr Internetauftritt wahrscheinlich den gesetzlichen Richtlinen.

    Sollten Sie nun jedoch Bedenken ob der Erfüllung der Kriterien bekommen haben, setzen Sie sich bitte entweder telefonisch unter (+49 40 27808310 oder über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.

    Wir helfen Ihnen gerne weiter und kontrollieren Ihren Webauftritt auf gesetzliche Konformität. Im Zweifelsfall arbeiten wir mit mehreren auf Internetrecht spezialisierten Anwälten zusammen.

    Bitte beachten Sie, dass bei einer Verletzung der Offenlegungspflicht nach §5 des E-Commerce Gesetz eine Geldstrafe bis zu EUR 5.000,-- drohen kann.

    All logos and trademarks in this site are property of their respective owners. Opinions expressed in articles within this site are those of their owners and may not reflect the opinion of IT Consulting.